Skip to main contentSkip to page footer

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei Verkauf von R&T Stainless A/S (nachfolgend "Verkäufer) an den Kunden (nachfolgend "Käufer"). Diese gelten auch, sollte Käufer während der Kaufverhandlungen oder im Angebotsmaterial des Käufers oder in der Bestätigung des Kaufs vonseiten des Käufers Verkäufer gegenüber andere Bedingungen für den Kauf angeführt haben, da alle derartigen Bedingungen durch die endgültige Annahme des Kaufs durch Verkäufer als entfallen anzusehen sind.

 

2. ANGEBOT UND ANNAHME

2.1 Nur schriftliche Angebote sind geltend für Verkäufer. Angebote gelten 6 Wochen. Der im Angebot angegebene Lieferhorizont/-Termin ist unverbindlich und die Lieferzeit ist erst endgültig, wenn sie in der Auftragsbestätigung angeführt ist, vgl. jedoch im übrigen Punkt 5.2.

 

3. PREISE

3.1 Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen sind Tagespreise ausschließlich Mehrwertsteuer und Abgaben und eventuellen Transports. Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise bei wesentlichen Änderungen der Einkaufspreise, Produktionskosten, Lohnkosten, Rohmaterialien Zulieferungen, Wechselkurse, Fracht, des Diskonts, Zolls, der Steuern, Abgaben o.ä. sowie in Fällen, die unter Punkt 7fallen.

 

4. ZAHLUNG

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung binnen 14 Tagen ab Ausfertigung der Rechnung zu leisten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen des Verkäufers gilt als wesentliche Nichterfüllung und Verkäufer steht das Recht zu, weitere Lieferungen einzustellen sowie jede Forderung, fällige und noch nicht fällige, unverzüglich gezahlt zu verlangen.

4.2 Leistet Käufer die Zahlung nicht rechtzeitig, steht Verkäufer das Recht zu, vom Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 2% für jeden angefangenen Monat nach dem Fälligkeitstag zu berechnen sowie Mahn- und Inkassogebühren gemäß dänischer Gesetzgebung zu verlangen.

4.3 Käufer ist weder berechtigt einen Teil des in Rechnung gestellten Betrages einzubehalten noch eventuelle Gegenansprüche gegenüber Verkäufer in keinem Teil des in Rechnung gestellten Betrages zu verrechnen, die Verkäufer nicht schriftlich anerkannt und angenommen sind.

4.4 Unabhängig davon, ob andere Zahlungsbedingungen mit Verkäufer vereinbart sein sollten, steht Verkäufer im Falle, dass Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt, das Recht zu, für zukünftige Lieferungen Vorkasse oder dass Käufer erforderliche Sicherheit leistet, zu verlangen.

4.5 Ohne Rücksicht auf das oben stehende behält sich Verkäufer das Recht vor, vor Lieferung, Sicherheit für die Zahlung oder Vorkasse für die Lieferung zu verlangen.

 

5. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

5.1 Sofern keine andere Lieferklausel vereinbart ist, erfolgt Lieferung AB Fabrik von der Adresse des Verkäufers in Formervangen 7-9, DK 2600 Glostrup, Dänemark in Standardverpackung gemäß geltenden INCOTERMS 2000 "ex works". Versand erfolgt somit auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Sofern Käufer die Lieferung besonders geschützt oder verpackt haben möchte, wird ein derartiger Schutz oder Ver-packung nur nach vorhergehender besonderer Vereinbarung mit Verkäufer diesbezüglich geliefert, und Käufer werden alle damit verbundenen Kosten berechnet.

5.2 Der im Angebot angegebene Lieferhorizont/-Termin ist unverbindlich und die Lieferzeit ist erst endgültig, wenn sie in der Auftragsbestätigung angeführt ist. Die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung ist von Verkäufer nach bestem Ermessen in Übereinstimmung mit den Umständen, die bei der Erstellung der Auftragsbestätigung vorlagen, angesetzt.

5.3 Käufer steht kein Recht zu, den vereinbarten Liefertermin ohne vorhergehende Vereinbarung mit Verkäufer zu verschieben.

5.4 Bei Verzug hat Käufer sofort zu reklamieren. Käufer kann hiernach nur vom Kauf zurücktreten, sofern Verkäufer spätestens 15 Werktage nach schriftlicher Mahnung an Verkäufer von Käufer nicht geliefert hat. Käufen kann in keinem Fall Schadenersatz wegen Verzug geltend machen.

5.5 Sofern Käufer keine Versandart am Zeitpunkt des Transports angegeben hat, kann Verkäufer gewöhnlichen sachgemäßen Transport auf Rechnung des Käufers veranlassen. Versand erfolgt jedoch auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

5.5.1 Ist Vereinbarung bezüglich Lieferung bei Käufer oder an einem anderen von Käufer angegebenen Ort getroffen, werden die Waren so nah am Gebrauchsort geliefert, wie der LKW - nach Ermessen des Fahrer - kann ohne Gefahr sich fest zu fahren oder Fahrzeug oder Umgebung zu beschädigen.

Sofern die Lieferung an einem anderen Ort als der Adresse des Käufers zu erfolgen hat, trägt Käufer die Verantwortung für evtl. Sachbeschädigung, Diebstahl oder Beschädigung nach Lieferung durch den Frachtführer am angegebenen Ort. Im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer sind Lieferung und Gefahrenübergang als erfolgt bei der Übergabe an den Frachtführer durch Verkäufer anzusehen.

Sichtliche Schäden und fehlende Kolli (Packungen) sind unverzüglich dem Frachtführer, der die Waren liefert, zu beanstanden sowie auf dem Transportdokument zu vermerken. Erfolgt dies nicht, entfällt das Reklamationsrecht des Käufers dem Frachtführer gegenüber.

5.5.2 Kosten für eventuelle Wartezeit bei der Verladung bei Käufer oder an einem anderen von Käufer angegebenen Lieferort werden Käufer in Rechnung gestellt und Käufer trägt alle Kosten, die dadurch entstehen, die Waren nicht wie vereinbart liefern zu können.

5.6 Mehrkosten in Verbindung mit nicht vereinbarter Teillieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer des gesamten Kaufpreises und der mit der Lieferung der Kaufsache eventuell verbundenen Kosten für z.B. Lieferung vor. Bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist die Zahlung erst als endgültige Zahlung anzusehen, wenn vollständige Einlösung erfolgt ist und die eventuelle Widerspruchsfrist des Geldinstituts abgelaufen ist. Der Eigentumsvorbehalt beeinflusst nicht den Gefahrenübergang auf Käufer bei Lieferung, vgl. Punkt 5.1.

 

7. HÖHERE GEWALT

7.1 Verkäufer trägt keine Verantwortung für Verzug bei höherer Gewalt, hierunter, aber nicht beschränkt auf, Arbeitskampf und jedes andere Ereignis, das für die Parteien nicht vorhersehbar ist, wie Brand, Krieg, Wegnahme, devisenrechtliche Beschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, gewöhnliche Warenknappheit, Verzug, Ausrangieren größerer Warenpartien, Beschränkungen von Bewegkraft sowie bei mangelhaften oder fehlenden Zulieferungen, ohne Rücksicht auf die Ursache dafür.

7.2 In diesen Fällen wird rechtzeitige Lieferung auf den Ablauf des Ereignisses verschoben, jedoch maximal 12 Wochen, und nach dieser Frist stehen beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dies als Nichterfüllung anzusehen ist.

 

8. GARANTIE UND MÄNGEL

8.1 Für alle von Verkäufer hergestellten Produkte garantiert Verkäufer für Arbeits- und Materialfehler, die nicht von normalem Verschleiß innerhalb von 12 Monaten gerechnet vom Rechnungsdatum herrühren. Die Garantie gilt nur, sofern das Produkt korrekt montiert ist in Übereinstimmung mit der Montageanweisung des Verkäufers und generell anerkannter Praxis gemäß EN1176 und EN1177 sowie unter Voraussetzung korrekter Wartung vgl. Punkt 9. Es obliegt Käufer, dafür zu sorgen, dass er die erforderlichen Montageanweisungen erhält. Die Garantie erstreckt sich jedoch nicht auf Fehler und Mängel, die wegen üblichen Verschleißes und Alters, kosmetischer Fehler, verkehrter oder unüblicher Bedienung, Sachbeschädigung und Wandalismus, Überlastung, mangelhafter Wartung sowie bei versuchten Reparationen, Justierungen und Änderungen entstanden sind, die von Verkäufer nicht ausgeführt sind oder mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

8.2 Es obliegt dem Käufer unverzüglich bei der Lieferung übliche Prüfungen der gelieferten Sache vorzunehmen, hierunter ob die Menge korrekt ist und ob es deutliche Fehler und Mängel gibt. Reklamationen darüber, dass die gelieferte Sache mangelhaft oder nicht vertragsgerecht ist, die Käufer bei Prüfung der gelieferten Sachen bei Erhalt festgestellt hat oder haben sollte, haben unmittelbar nach dem Empfang der Waren und unter allen Umständen spätestens 6 Tage nach dem Empfang schriftlich zu erfolgen. Reklamationen haben deutlich zu beschreiben, worin der Mangel besteht und eventuelles Bildmaterial ist beizufügen.

8.3 Die Garantie ist dadurch bedingt, dass die Ware unverzüglich und binnen 6 Tagen nachdem der Fehler festgestellt wird oder entdeckt werden sollte, Verkäufer franko zugeschickt wird, indem Ansprüche diesbezüglich jedoch spätestens 12 Monate nach Lieferdatum geltend zu machen sind.

8.4 Mängel, die in Verbindung mit der Prüfungspflicht des Käufers hätten entdeckt werden sollen, können nach Ablauf der oben genannten Fristen nicht beanstandet werden.

8.5 Nach Wahl des Verkäufers werden Mängel an der verkauften Sache abgeholfen, die Waren umgetauscht oder der Kaufpreis der verkauften Sache wird Käufer gutgeschrieben. Ohne Rücksicht darauf, welcher Lieferort in der Auf-tragsbestätigung vereinbart ist, erfolgt eine eventuelle Neulieferung AB Fabrik von der Adresse des Verkäufers in Formervangen 7-9, DK-2600 Glostrup, Dänemark, vgl. im Übrigen die Bestimmungen in Punkt 5.1. Käufer erledigt und trägt selbst sämtliche Kosten für Transport, Austausch und Installation einer defekten/mangelhaften Ware.

 

9. INSTALLATION, INSPEKTION, WARTUNG UND BETRIEB

9.1 Käufer erledigt und trägt die Verantwortung für korrekte Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb der Waren, hierunter die Beachtung von EN1176 und EN1177.

9.2 Des weiteren wird vorausgesetzt, dass Käufer folgende Wartung der Waren beachtet:

Kaltschweissung zwischen Mutter und Schraube/Gewindestange ist eine Erscheinung, die entstehen kann, und um dies zu vermeiden, empfiehlt Verkäufer, eine (selbstsichernde) Mutter mit einer Wachsbehandlung anzuwenden.

Die Wachsbehandlung trägt dazu bei, die Reibung zu reduzieren, und damit die Möglichkeit, dass die Mutter fest bleibt. Wachsbehandelte selbstsichernde Muttern sind bei den meisten Lieferanten von Bolzen erhältlich.

CHECKLISTE BEI WARTUNG

Zweck: Vermeiden und/oder begrenzen Sie alle Arten von Unfällen/Schäden an Kindern, Erwachsenen oder Sa-chen/Gegenständen bei Anwendung der Produkte des Verkäufers.

9.2.1 Alle neuen Produkte - Vor erster Inbetriebnahme

Alle neuen Komponenten sind auf Schadensquellen jeder Art zu untersuchen, beispielsweise, aber nicht begrenzt auf:

Scharfe Kanten, schwache oder fehlende Schweißungen, sichern, dass Bolzen und Muttern ausreichend angezogen sind, auf Bruchstellen in Materialien untersuchen oder andere visuelle Fehler

9.2.2 Jeden Monat oder im Falle extremer Anwendung alle 15 Tage

Die Produkte sind gemäß EN1176 zu prüfen

Auf Verschleiß, Schäden, Sachbeschädigung prüfen und prüfen ob die Produkte über genug Schmiermittel (Öl, Fett) verfügen.

Alle Außenteile prüfen, die Teile dort öffnen, wo sie mit Schrauben und Muttern zusammengefügt sind.

ACHTUNG! Öffnen Sie NICHT Teile, die mit Schrauben und Muttern zusammengefügt sind, und sie mit Schweißung befestigt sind, in diesen Fällen ist das Produkt visuell sowie durch manuelles Bewegen des Teiles nach oben und nach unten und nach rechts und nach links zu prüfen und das Produkt ist zu schieben und zerren.

Wenn zu viel oder zu wenig Spiel/Bewegung in den Produkten festgestellt wird, aufgrund Verschleiß und/oder Sachbeschädigung, ist der beschädigte Teil sofort durch einen neuen und originalen Teil zu ersetzen.

Wenn das Produkt mit Plastikkappen versehen ist, sind diese zu entfernen und Schmiermittel aufzutragen, es ist während des Auftragens wichtig, dass das Schmiermittel überall eindringt. Nach dem Auftragen sind die Plastikkappen wieder anzubringen.

Wenn die Plastikkappen nicht auffindbar sind, können neue zum Austausch beim Lieferanten angefordert werden.

Alle Schaukeln und bewegliche Teile sind mit einem Pinsel oder Fettspray zu schmieren.

9.2.3 Jeden Morgen prüfen bevor das Produkt/das Gerät verwendet wird.

Alle Schaukeln und bewegliche Teile, die an einem Punkt aufgehängt/montiert sind, da ist der Befestigungsbolzen immer anzuziehen und damit wird die Belastung an den Körper des beweglichen Teils und nicht an den Boden des Befestigungsbolzens überführt. Wenn der Befestigungsbolzen locker ist, ist der Boden des Bolzens auf Bruchstellen zu prüfen.

Produkte mit Bruchstellen im Material, schwachen oder defekten Schweißungen sind sofort zu reparie-ren/auszutauschen.

Wenn Misslaute bei beweglichen Teilen festgestellt werden, lassen sich diese Misslaute durch Auftragen einiger Tropfen Öl reduzieren.

Alle Gummikomponenten: Auf Verschleiß, Schäden und Sachbeschädigung prüfen. Alle Metallteile oder harte Mate-rialeinsätze, die mit Gummi oder ähnlichem beschichtet sind. Müssen im selben Zustand wie als das Gerät ursprünglich gekauft und zum ersten Mal installiert wurde.

Wenn Fehler und Mängel festgestellt werden, ist das Produkt sofort durch neue und originale zu ersetzen.

Alle Komponenten: Auf Verschleiß, Schäden, Sachbeschädigung und ausreichende Schmierung prüfen.

Alle Schäkel, Bolzen und Muttern sind zu prüfen und überall nachzuziehen.

Wo Geräte mit einander aufgehängt oder montiert sind oder bewegliche Teile vorhanden sind, werden diese durch manuelles Bewegen des Teils nach oben und nach unten, nach rechts und nach links geprüft, der fehlerhafte Teil ist durch einen neuen und originalen zu ersetzen. Die defekten Teile sind vom Spielplatz zu entfernen BEVOR das Gerät wieder anzuwenden ist.

9.2.4 Alle Ansprüche bedürfen der Schriftform und eine Kopie des schriftlichen Logbuches / Inspektionsplans (gemäß DS/EN 1176) mit Daten der durchgeführten Arbeit, als geprüft und erledigt anzugeben, wie in den oben genannten Punkten in dieser Checkliste beschrieben

Kann dieser Inspektionsplan nicht vorgelegt werden, behält sich Verkäufer das Recht vor, alle Ansprüche abzulehnen.

9.3 Fehlerhafte Komponenten werden innerhalb der Garantiezeit gegen neue oder reparierte ersetzt, vgl. im übrigen Punkt 8.5. Andere Ansprüche werden nicht angenommen.

9.4 Käufer ist dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kunden des Käufers mit dem in Punkt 9 Angeführten über korrekte Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten sowie Spielplatzbelägen völlig bekannt sind.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

10.1 Sofern nicht anderes schriftlich mit Verkäufer vorhergehend vereinbart ist, darf Käufer und/oder dessen Vertragserwerber weder direkt noch indirekt Produkte nach Kanada sowie in die USA verkaufen und/oder weiter-verkaufen/exportieren und Verkäufer haftet nie verantwortlich in diesem Fall. Käufer hat Verkäufer jede Haftung, Verlust, Aufwand und Schadensersatzanspruch im Falle einer Verletzung davon von der Hand halten zu wollen.

10.2 Für Ansprüche, die die Erfüllung des Verkäufers oder fehlende Erfüllung seiner Pflichten, ist Käufer zu Schadenersatz für direkte Verluste mit folgenden Beschränkungen berechtigt:

10.2.1 Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers ist auf direkte Schäden/Verluste beschränkt, und ist - ohne Rücksicht auf Ursache und ohne Rücksicht auf die Art des Anspruchs - beschränkt auf den Betrag, der für die entsprechende Leistung oder Ware in Rechnung gestellt wurde, die den Schaden/Verlust verursachte, oder die Ursache dafür ist oder mit dem Schadensersatzanspruch direkt verbunden ist.

10.2.2 Verkäufer ist unter keinen Umständen gegenüber Käufer zum Schadensersatz verpflichtet für Betriebsausfall, entgangenen Gewinn, Tagesbussen, entgangene Einsparungen oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden, die auf die Anwendung der verkauften Sache oder fehlende Möglichkeit dies anzuwenden zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob Verkäufer über die Möglichkeit solcher Ansprüche informiert ist.

10.2.3 Verluste, Ausgaben oder Kosten verbunden mit der Beschaffung, Nachbestellung, Reparation, Austausch, Entsorgung oder mit dem entsprechenden Treffen von Maßnahmen mit mangelhaften Produkten oder Produkten, wovon die Produkte des Verkäufers Bestandteil sind, können Verkäufer gegenüber nicht geltend gemacht werden. Verkäufer übernimmt keine Haftung als Folge vom Rechtsverhältnis des Käufers gegenüber Dritten.

10.2.4 Verkäufer haftet nur für Schaden an Grundeigentum oder beweglichen Sachen, die eintreten, während sich die Produkte im Besitz des Käufers befinden. Verkäufer haftet auch nicht für Schaden an Produkten, die von Käufer hergestellt sind, oder an Produkten, von denen diese ein Teil sind.

 

11. RETOUREN

11.1 Käufer steht kein Recht zu, Waren und Lieferungen von Verkäufer zu retournieren, es sei denn dies ist vorhergehend und schriftlich vereinbart. Sofern dies vereinbart ist, werden angenommene Retouren normalerweise mit einem Abzug von 25 % des Verkaufspreises ausschliesslich MwSt. bei Franko-Lieferung an das Lager des Verkäufers oder an einen anderen von Verkäufer angegebenen Ort in Dänemark gutgeschrieben.

11.2 Sonderanfertigungen, angefertigte Waren oder Ausstellungswaren werden nicht zurückgenommen.

 

12. PRODUKTENHAFTUNG

12.1 In dem Umfang sich nichts anderes aus zwingenden Vorschriften ergibt, haftet Käufer dafür, dass sich alle direkten/indirekten Ansprüche des Käufers oder alle direkten/indirekten Ansprüche Dritter gegenüber Verkäufer auf den Deckungsumfang in der Produktenhaftungsversicherung des Verkäufers beschränken. Kopie der Police ist bei Verkäufer anzufordern.

12.2 Verkäufer ist von Käufer in dem Umfang, Verkäufer Haftung gegenüber Dritten auferlegt wird, über das hinaus, das sich aus Punkt 12.1 ergibt sowie für solchen Schaden oder solchen Verlust schadlos zu halten, wofür Verkäufer gemäß Punkt 10 gegenüber Käufer nicht haftet.

12.3 Verklagt Dritter Verkäufer wegen Produktenhaftung, akzeptiert Käufer, die Haftung des Verkäufers auf die Deckung gemäß der Produktenhaftungsversicherung des Verkäufers beschränkt zu halten.

12.4 Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder andere wirtschaftlichen Folgeverluste. Erhebt Dritter gegenüber Käufer Anspruch auf Schadensersatz gemäß diesem Punkt, hat Käufer Verkäufer unverzüglich darüber zu benachrichtigen.

 

13. ZEICHNUNGEN UND BESCHREIBUNGEN

13.1 Alle Spezifikationen und Auskünfte über Gewicht, Dimension, Kapazität, Preis, technische und andere Daten in Katalogen, Datenblättern, Anzeigen, Bildmaterial und Preislisten sind annähernd und unverbindlich. Solche Auskünfte sind daher nur verbindlich in dem Umfang, dass diese im Auftrag ausdrücklich angegeben ist, oder wenn darauf spezifisch verwiesen wird.

13.2 Sofern Konstruktion oder Spezifikationen u.v.m. eines der von Verkäufer verkauften Produktes vor dem Lieferzeitpunkt geändert werden sollte, steht Verkäufer das Recht zu, das Produkt mit der nun hiernach geltenden Konstruktion und Spezifikationen u.v.m. zu liefern, sofern das Produkt - nach einer objektiven Beurteilung - dadurch nicht verschlechtert worden ist. Gleiches gilt bezüglich der äußeren Erscheinung des Produktes, darunter Farbe.

13.3 Alle zugeschickten Zeichnungen und Beschreibungen verbleiben Eigentum des Verkäufers und darf nicht ohne Zustimmung kopiert, reproduziert oder an Dritten weitergeleitet werden.

Sofort Käufer - um das Projekt durchführen zu können - Bedarf an Zeichnungen und Dokumentation hat, können die Parteien vorhergehend schriftlich vereinbaren, dass Verkäufer die erforderlichen Zeichnungen und Dokumentation aushändigt, damit Käufer imstande ist, die Lieferung aufzustellen, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und zu warten. Ohne Zustimmung des Verkäufers ist diese Information ausschließlich für den Zweck der Aushändigung zu verwenden. Deshalb verlangt Verkäufer, dass die Informationen vertraulich zu betrachten sind.

13.4 Verkäufer behält sich das Recht vor, eventuelle von Käufer an Verkäufer ausgehändigte Zeichnungen und technische Spezifikationen an Zulieferer weiterzuleiten in dem Umfang dies für die Durchführung der Lieferung erforderlich ist.

 

14. STREITIGKEITEN

14.1 Jeder Streitfall zwischen den Parteien, der im Wege der Verhandlung nicht zu schlichten ist, ist dem Amtsgericht in Kopenhagen (Københavns Byret) unter Anwendung von dänischem Recht und Gesetzgebung vorzulegen.

Sollten eine oder mehr Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam sein oder werden, bleiben die Gültigkeit des Vertrages und die übrigen Bestimmungen, die weiterhin gelten, davon unberührt, und eventuelle nichtige Bestimmungen sind entsprechend dem Zweck dieses Vertrags und der nichtigen Bestimmung ausfüllend auszulegen.